P-Konto

Die seit 01.07.2023 gültige P-Konto-Bescheinigung finden Sie hier – Link direkt zu AG SBV Website

Formularversionen in Excel / Word / pdf
Ausfüllhinweise ausführlich und kurz
Kundeninformationen
Kurzinformationen

Pfändungsfreigrenzen P-Konto:
gültig ab 01.07.2023:
0x Unterhaltspflicht – 1.410,00 EUR
1x Unterhaltspflicht – 1.937,76 EUR
2x Unterhaltspflicht – 2.231,78 EUR
3x Unterhaltspflicht – 2.525,80 EUR
4x Unterhaltspflicht – 2.819,82 EUR
5x Unterhaltspflicht – 3.113,84 EUR
zzgl. Kindergeld, sonstige Leistungen für Kinder, einmalige Sozialleistungen, unpfändbare länder-/bundesrechtliche Leistungen…

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG SB) stellt den Ratgeber „Das Pfändungsschutzkonto in der Beratungspraxis“ kostenfrei zum Download auf ihrer Webseite zur Verfügung (Auflage 2018). Link

Information für Ratsuchende: Diese Bescheinigung zum erhöhten pfändungsfreien Betrag auf Ihrem P-Konto stellen aus:
– die für Ihren Wohnort zuständigen Schuldnerberatungsstellen (siehe Beratungsstellensuche)
– Rechtsanwält*innen
– Jobcenter
– Familienkassen
– Arbeitgeber

Informationen zum Basiskonto für die Beratungspraxis (Girokonto für Jedermann) der AG-SBV finden Sie hier (aktualisierter Stand 2021).