Die Schuldner- und Insolvenzberatung in Bayern verpflichtet sich zur Einhaltung von Qualitätsstandards. Diese wurden im Memorandum der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlich und freien Wohlfahrtspflege in Bayern am 01.März 2016 verabschiedet.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung in Bayern verpflichtet sich zur Einhaltung von Qualitätsstandards. Diese wurden im Memorandum der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlich und freien Wohlfahrtspflege in Bayern am 01.März 2016 verabschiedet.