P-Konto

Die seit 01.07.2025 gültige P-Konto-Bescheinigung finden Sie hier – Link direkt zu AG SBV Website

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Kundeninformationen
Kurzinformationen

Pfändungsfreigrenzen P-Konto:
gültig ab 01.07.2025:
0x Unterhaltspflicht – 1.560,00 EUR
1x Unterhaltspflicht – 2.145,23 EUR
2x Unterhaltspflicht – 2.471,27 EUR
3x Unterhaltspflicht – 2.797,31 EUR
4x Unterhaltspflicht – 3.123,35 EUR
5x Unterhaltspflicht – 3.449,39 EUR
zzgl. Kindergeld, sonstige Leistungen für Kinder, einmalige Sozialleistungen, unpfändbare länder-/bundesrechtliche Leistungen…

Information für Ratsuchende: Diese Bescheinigung zum erhöhten pfändungsfreien Betrag auf Ihrem P-Konto stellen aus:
– die für Ihren Wohnort zuständigen Schuldnerberatungsstellen (siehe Beratungsstellensuche)
– Rechtsanwält*innen
– Jobcenter
– Familienkassen
– Arbeitgeber

ältere Veröffentlichungen für die Beratungspraxis – wir hoffen auf Aktualisierung:
AG SBV: Ausfüllhinweise ausführlich (Stand 2021)
VZ NRW: Erhöhungsbeträge (Stand 2021)
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG SB) stellt den Ratgeber „Das Pfändungsschutzkonto in der Beratungspraxis“ kostenfrei zum Download auf ihrer Webseite zur Verfügung (Auflage 2018). Link

Informationen zum Basiskonto für die Beratungspraxis (Girokonto für Jedermann) der AG-SBV finden Sie hier (aktualisierter Stand 2021).